BAUEN
Verwirklichen Sie Ihre Wohnträume und bauen Sie in Hohenleimbach!
Umgeben von wunderschöner Natur mit günstiger Verkehrsanbindung.
Schön das Sie da sind…
….zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind zwei Neubaugebiete mit voraussichtlich insgesamt rund 25-30 Baugrundstücken ausgeplant: Das Neubaugebiet „Auf der Schlatt“ mit zur Zeit noch einem verfügbaren Bauplatz und das Neubaugebiet „Eichertblick II“, dass voraussichtlich ab dem Jahr 2025 erschlossen wird.
Nutzen Sie bereits jetzt die Gelegenheit sich als Interessent unverbindlich in einer Interessentenliste aufnehmen zu lassen. Nutzen Sie hierzu gerne das Kontaktformular.
Die ersten Informationen über die geplanten neuen Baugebiete „Eichertblick II“ und „Auf der Schlatt“ können Sie den Bebauungsplänen entnehmen.
Neubaugebiet Auf der Schlatt
Angrenzend an die bereits bestehende Bebauung der Gemeindestraße „Auf der Schlatt“ ist das Neubaugebiet „Auf der Schlatt“ gelegen. Der Bebauungsplan hat seit dem 14.06.2021 Rechtskraft.
BPlan Auf der Schlatt – Textfestsetzung
Aufstellungsbeschluss Neubaugebiet Eichertblick II
Angrenzend an das Baugebiet „Eichertblick/Hinter der Hardt“ wird künftig das Neubaugebiet „Eichertblick II“ entstehen. Der Bebauungsplan hat seit dem 01.08.2022 Rechtskraft.
BPLan Eichertblick II – Textfestsetzungen
BPlan Eichertblick II – Begründung
BPlan Eichertblick II – Planzeichnung
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gestaltet sich eine zeitnahe Erschließung dieses Neubaugebietes (Zuwasser, Abwasser, Versorgungsleitungen, Straßenbau, etc.) aus verschiedenen Gründen herausfordernd. Dies ist neben anderen Einflüssen auch der Tatsache geschuldet, dass der für die Abwasserentsorgung zuständige Entsorgungs- und Servicebetrieb Brohltal/Bad Breisig außer Stande ist, alle zur Zeit entstehenden Neubaugebiete im Bereich der Verbandsgemeinde Brohltal gleichzeitig zu erschließen.
Mischgebiet Eichertblick Nord
In seiner Sitzung am 21.01.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, ein Mischgebiet auf einer Fläche von rund rd. 9.200 qm auszuweisen.
Hier sollen, nach Abschluss der notwendigen Bauleitplanungsverfahren drei Grundstücke mit Größen von 2.042 qm, 3.078 qm und 4.160qm entstehen.
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Zulässig nach §6 der BauNVO sind zum Beispiel Wohngebäude, Artpraxen, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sowie Gartenbaubetriebe.
Wir informieren Sie bald an dieser Stelle …..
Im GeoPortal Rheinland-Pfalz finden Sie die Bebauungspläne für die Ortslagen Hohenleimbach und Lederbach.