Hohenleimbach - Natürlich mittendrin!

BAUEN

Verwirklichen Sie Ihre Wohnträume und bauen Sie in Hohenleimbach!

Umgeben von wunderschöner Natur mit günstiger Verkehrsanbindung.

BaugebieteNBG Eichertblick IIMischgebiet Eichertblick NordBebauungspläne

Schön das Sie da sind…

….zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind mit dem Neubaugebiet  “Eichertblick II”, dass zukünftig erschlossen wird, insgesamt rund 20 Baugrundstücke ausgeplant.

Nutzen Sie bereits jetzt die Gelegenheit sich als Interessent unverbindlich in einer Interessentenliste aufnehmen zu lassen. Nutzen Sie hierzu gerne das Kontaktformular.

Die ersten Informationen über das geplante neue Baugebiet “Eichertblick II” können Sie dem Bebauungsplan entnehmen. 

Aufstellungsbeschluss Neubaugebiet Eichertblick II

Angrenzend an das Baugebiet “Eichertblick/Hinter der Hardt” wird künftig das Neubaugebiet “Eichertblick II” entstehen. Der Bebauungsplan hat seit dem 01.08.2022 Rechtskraft.

BPLan Eichertblick II – Textfestsetzungen

BPlan Eichertblick II – Begründung

BPlan Eichertblick II – Planzeichnung

Leider gestaltet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine zeitnahe Erschließung des Neubaugebietes “Eichertblick II” (mit Zuwasser-, Abwasser-, Versorgungsleitungen, Straßenbau, etc.) aus verschiedenen Gründen sehr herausfordernd.

Dies ist neben verschiedenen, nicht durch die Gemeinde zu vertretenden Einflüssen auch der Tatsache geschuldet, dass der für die Abwasserentsorgung zuständige Entsorgungs- und Servicebetrieb Brohltal/Bad Breisig außer Stande ist, alle zur Zeit entstehenden Neubaugebiete im Bereich der Verbandsgemeinde Brohltal gleichzeitig zu erschließen.

Auch aus weiteren, mit dem Neubaugebiet “Eichertblick II” in direktem Zusammenhang stehenden bauplanungsrechtlichen Gründen kann eine Erschließung zur Zeit nicht wie geplant zeitnah gewährleistet werden. Ein konkreter Zeitpunkt einer Erschließung und damit einer Verkaufsmöglichkeit von Grundstücken ist seitens der Ortsgemeinde gegenwärtig leider nicht abschließend zu beurteilen.

Mischgebiet Eichertblick Nord

In seiner Sitzung am 21.01.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, ein Mischgebiet auf einer Fläche von rund rd. 9.200 qm auszuweisen.

Hier sollen, nach Abschluss der notwendigen Bauleitplanungsverfahren drei Grundstücke mit Größen von 2.042 qm, 3.078 qm und 4.160qm entstehen.

Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Zulässig nach §6 der BauNVO sind zum Beispiel Wohngebäude, Artpraxen, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sowie Gartenbaubetriebe.

Wir informieren Sie an dieser Stelle sobald das Verfahren abgeschlossen ist…..

Im GeoPortal Rheinland-Pfalz finden Sie die Bebauungspläne für die Ortslagen Hohenleimbach und Lederbach.


 

Comments are closed.