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Entsorgungs- und Servicebetrieb Bad Breisig/Brohltal – Ablesung der Zwischenzähler für das Jahr 2024

6. November 2024

Wie bereits im Vorjahr angekündigt wurde, versenden wir keine Anschreiben mehr zur „Ablesung der Zwischenzähler“. Wir bitten um Mitteilung der Zählerstände bis 15.12.2024

Gerne per E-Mail, per Fax, telefonisch oder schriftlich.

birgit.baltes@ebb-aoer.de
Telefon: 02636/9740-309, Fax: 02636/9740-308

sabine.seiwert@ebb-aoer.de
Telefon: 02636/9740-809, Fax: 02636/9740-308

Postanschrift:
Entsorgungs- und Servicebetrieb Bad Breisig/Brohltal
Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen

Unter https://ebb-aoer.de/info-center kann der Vordruck hierfür unter Informationen und Formulare abgerufen werden.

Grundsätzlich erhält jeder Haushalt einen 10%-Pauschal Abzug, der sich auf Grundlage der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Sofern der Wasserverbrauch also beispielsweise 100 cbm/Jahr beträgt, werden lediglich Schmutzwassergebühren für 90 cbm berechnet. Wir empfehlen vor Einbau eines neuen Gartenwasserzählers zu prüfen, ob er sich wirtschaftlich lohnt. In vielen Fällen ist der Pauschalabzug höher, als der Wasserbrauch für den Garten. Wasser, welches zur Poolbefüllung genommen wird, können wir nicht in Abzug stellen, da dieses Schmutzwasser der Kanalanlage zugeführt werden muss!

Ab dem Jahr 2024 berücksichtigen wir nur noch private Wasserzähler oder Abwassermesser, die den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.

Sofern die Eichgültigkeit abgelaufen ist und ein neuer Zähler installiert wird, bitten wir um Mitteilung folgender Daten:

  1. Seriennummer des neuen Zählers
  2. Einbaudatum des neuen Zählers
  3. Eichjahr bzw. Eichgültigkeit des neuen Zählers
  4. Stand des neuen Zählers
  5. Ausbaudatum des alten Zählers
  6. Stand des alten Zählers bei Ausbau

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr
Entsorgungs-und Servicebetrieb Bad Breisig/Brohltal

Last modified: 7. November 2024

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